Die Art der elektrischen Betriebsmittel, welche geprüft werden müssen, ergibt sich aus §2(1) der DGUV Vorschrift 3. Dort wird angegeben, dass elektrische Betriebsmittel alle Gegenstände sind die “ … als ganzes oder einzeln … dem Anwenden elektrischer Energie … oder dem Übertragen, Verteilen und Verarbeiten von Informationen dienen“.
Diese Betriebsmittel kann man in folgende Kategorien unterteilen:
- Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel
- Ortsfeste elektrische Betriebsmittel
- Stationäre elektrische Anlagen
- Nicht stationäre elektrische Anlagen